Änderung der Beitragsordnung

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Erhöhung des Wirtschaftsgeldes

Beschluss:
„Die Mitgliederversammlung beschließt eine Erhöhung des Wirtschaftsgelds ab dem 01.04.2023 pro qm Pachtfläche entsprechend dem jeweiligen Kleingartenpachtvertrag, auf 0,30 Euro. Die Beitragsordnung wird wie folgt entsprechend geändert und textlich ergänzt:

  1. Pacht und Wirtschaftsgeld für den Kleingartenbereich
    a) Pacht der Stadt Senden
    Entsprechend der Anlage 2 des Zwischenpachtvertrages mit der Stadt Senden und dem Zahlungstermin: 01.10. des Jahres. Grundlage ist der Betrag der Ziffer 1 aus dem individuellen Anhang 1 zum Unterpachtvertrag.
    b) Wirtschaftsgeld
    Jeder Pächter eines Kleingartens hat entsprechend der Größe des Grundstücks ein Wirtschaftsgeld zu entrichten. Es dient zur Instandhaltung / Erneuerung / Ersatzbeschaffung bei jeder Gartenanlage laut der Anlage 2 des Zwischenpachtvertrages. Grundlage ist der Betrag der Ziffer 2 aus dem Anhang 1 zum Unterpachtvertrag. Das Wirtschaftsgeld beträgt ab dem 01.04.2023 pro qm:
    0,30 Euro
    Der ab 01.04.2023 gültige Anhang 1 zum Unterpachtvertrag wird jedem Pächter mit der Jahresabrechnung zugestellt und ist mit dem bisherigen auszutauschen.
    Der Betrag in der Jahresabrechnung wird ausnahmsweise erst am 15. April 2023 fällig.“


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